Coaching kostet Geld. Aber nicht immer deins.

Wie der AVGS funktioniert und wie du ihn bekommst.

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Er kommt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und kann genutzt werden, um zum Beispiel ein individuelles Job-Coaching zu 100% zu finanzieren. Das klingt erstmal nach Beamtendeutsch, ist aber im Grunde einfach: Du bekommst professionelle Begleitung, die Behörde übernimmt die Kosten.

Für wen kommt das in Frage?

Es lohnt sich immer nachzufragen, wenn du z. B. Bürgergeld beziehst, zum Ende der Elternzeit oder nach einer längeren Pause wieder einsteigen willst, dich beruflich umorientieren möchtest oder gesundheitlich belastet bist – zum Beispiel durch Erschöpfung, Stress, Hochsensibilität oder ADHS im Jobkontext.

In diesen Fällen ist es eine Ermessensentscheidung. Einen gesicherten Rechtsanspruch hat in der Regel, wer ALG I bezieht, seit mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet ist und noch nicht in eine neue Stelle vermittelt wurde.

Die Entscheidung über Höhe und Dauer liegt immer bei der/dem Sachbearbeiter*In. Gerade in Berlin werden Anträge oft kritisch geprüft, deshalb lohnt es sich, gut vorbereitet ins Gespräch zu gehen. Am wichtigsten sind dabei drei Dinge: klar begründen, konkret benennen und aktiv auftreten.

So bereitest du dich auf das Gespräch vor

1. Überlege dir ein klares Ziel: z.B. „Rückkehr in Teilzeit nach Elternzeit“, „Berufswechsel wegen Gesundheit“, „Wiedereinstieg nach langer Pause“.

2. Konkreten Coaching-Bedarf formulieren: Schreibe dir vor dem Termin auf, wobei dir das Job-Coaching konkret helfen soll: Berufsorientierung, Bewerbungsstrategie, Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen, Vereinbarkeit mit Kindern, etc.

3. Zeige, dass das Coaching direkt deine Chancen auf eine Stellenaufnahme erhöht: Erkläre, warum dir eine individuelle Begleitung mehr hilft als ein Standardkurs. Das ist oft der entscheidende Punkt im Gespräch.

4. Eigeninitiative zeigen: Du hast dich schon bei einem zertifizierten Coach oder Träger informiert und dir im besten Fall ein kurzes Angebot zu Inhalten, Dauer und Ziel erstellen lassen.

5. Vorbereitet ins Gespräch gehen: Lebenslauf aktualisiert, Notizen zu deiner Situation, evtl. ärztliche Hinweise zu gesundheitlichen Einschränkungen. Und dann: aktiv um einen AVGS für ein individuelles Coaching bei einem Coach deiner Wahl bitten.

Was passiert nach der Bewilligung?

Zwischen Maßnahmenträger und Kostenträger läuft noch etwas Papierkram hin und her – zunächst über dich, später im Hintergrund. Keine Sorge, das klingt erst einmal komplizierter als es dann tatsächlich ist.

Ich bin bei einem zertifizierten Maßnahmenträger gelistet, ein Coaching bei mir ist damit offiziell förderfähig. Wenn du möchtest, stehe ich dir bereits auf dem Weg zur Bewilligung zur Seite. Sobald diese vorliegt, starten wir zum vereinbarten Zeitpunkt mit dem Coaching.

Was und wie wir im Job-Coaching konkret arbeiten, findest du hier

Wenn du dir unsicher bist, ob ein AVGS für dich realistisch ist, lässt sich das oft schon im Erstgespräch einschätzen. Wenn du magst, schauen wir uns das gemeinsam an.

Du weißt bereits, dass du mit mir arbeiten möchtest? Dann melde dich direkt und lass uns gemeinsam herausfinden, was dich beruflich erfüllt.

Du denkst ans Gründen? Auch das kann über einen AVGS gefördert werden – und wer sich selbstständig macht, hat unter Umständen zusätzlich Anspruch auf einen Gründerzuschuss. Der richtige Ansprechpartner dafür ist Alexander.
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